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   LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - L 5 KR 186/06   

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https://dejure.org/2007,40437
LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - L 5 KR 186/06 (https://dejure.org/2007,40437)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.05.2007 - L 5 KR 186/06 (https://dejure.org/2007,40437)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - L 5 KR 186/06 (https://dejure.org/2007,40437)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - L 5 KR 186/06
    Dies gilt auch dann, wenn die Leistung im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurde und für den Versicherten geeignet und nützlich war (BSG 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R, juris Rn. 32 m.w.N.; BSG 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - L 5 KR 186/06
    Dies gilt auch dann, wenn die Leistung im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurde und für den Versicherten geeignet und nützlich war (BSG 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R, juris Rn. 32 m.w.N.; BSG 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - L 5 KR 186/06
    Sie begründet nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) jedoch keinen eigenständigen Verpflichtungsgrund (BSG 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R, SozR 3-2500 § 112 Nr. 1), sondern hat vielmehr die Wirkungen eines so genannten deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zivilrecht; Folge ist vor allem, dass die Krankenkasse als Schuldnerin des Vergütungsanspruches des Krankenhauses mit solchen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie bei Abgabe kannte oder mit denen sie mindestens rechnete (BSG aaO, juris Rn 19; Palandt/Sprau, 66. Auflage 2007, § 781 BGB Rn. 4).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - L 5 KR 186/06
    Dass die Beklagte bereits zum Zeitpunkt der Zahlung die mangelnde Berechtigung der Forderung der Klägerin gekannt hat und deshalb nach Treu und Glauben mit dem Einwand ausgeschlossen wäre, die Behandlung sei nicht vom Versorgungsauftrag der Klägerin umfasst (vgl. BSG 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R, juris Rn. 10), kann nicht festgestellt werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - L 5 KR 42/01

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - L 5 KR 186/06
    Wie das SG im Einzelnen dargelegt hat, ist Rechtsgrundlage des Zahlungsanspruches eines Krankenhauses gegen die Krankenkasse § 109 SGB V i.V.m. dem Sicherstellungsvertrag nach § 112 Abs. 2 SGB V und dem Versorgungsvertrag nach den §§ 108, 109 SGB V. Ein Vergütungsanspruch besteht dabei jedoch nur, wenn eine im Sinne des § 39 SGB V erforderliche und im Rahmen des Versorgungsauftrags (§ 39 Abs. 2 Satz 3 SGB V) zugelassene stationäre Behandlung erfolgt ist (vgl LSG Nordrhein-Westfalen 27.11.2001 - L 5 KR 42/01, juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 24 U 80/09

    Verpflichtung zur Zahlung der Heimbetreuung bei schlechter Zahlungsmoral des

    Die Frage, ob ein Vergütungsanspruch entsteht, wenn der Dienstberechtigte nur Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollte, für die Versicherungsschutz besteht, der Dienstverpflichtete aber solche erbringt, die vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind, stellt sich hier nicht (vgl. zur Notwendigkeit der medizinischen Behandlung für das Entstehen des Vergütungsanspruchs des Leistungserbringers in der gesetzlichen Krankenversicherung LSG Sachsen-Anhalt Urt. v. 16. Januar 2008 - Az. L 4 KN 92/04 KR - bei juris; LSG Rheinland-Pfalz Urt. v. 3. Mai 2007 - Az. L 5 KR 186/06 - bei juris).
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